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Heilpädagogische Tagesstätte
Heilig Kreuz
Zielgruppe
Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren, die aufgrund ihrer Verhaltensauffälligkeiten oder Entwicklungsstörungen einer heilpädagogischen Betreuung und Förderung in teilstationärer Form bedürfen.
Aufnahmeverfahren
Die Kinder werden über Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, Schule oder auf Eigeninitiative der Eltern in der HPT vorgestellt. Nach ausführlichen Gesprächen mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten und eingehender Erörterung der Problematik sowie der Überprüfung einer erfolgversprechenden Arbeit durch das Team der HPT unter Berücksichtigung der Gruppenkonstellation kann die Aufnahme erfolgen, wenn eine Kostenzusicherung durch das Kreisjugendamt Main-Spessart vorliegt.
Zielsetzung
- Förderung und Unterstützung der Kinder in ihrer Entwicklung
- Umfassende und individuelle Hilfestellung bei der Bewältigung der Problematik
- Mobilisierung der Ressourcen
- Stärkung der Erziehungsverantwortung und der Erziehungsfähigkeit durch intensive Beratungsarbeit mit der ganzen Familie
- Stabilisierung der Familiensituation durch die enge Zusammenarbeit mit Schule, Erziehungsberatungsstelle und anderen Fachdiensten.
Gruppengröße
9 Jungen und Mädchen
Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens ein Jahr, in der Regel zwei Jahre und wird im Rahmen des individuellen Hilfeplangespräches bei Bedarf verlängert. Die heilpädagogische Betreuung wird beendet, wenn die gesetzten Ziele erreicht sind oder die teilstationäre Erziehung nicht ausreichend ist.
Arbeitsmethoden
Nach dem Eintreffen der Kinder, in der Regel nach dem jeweiligen Unterrichtsschluss, ergibt sich bis zum gemeinsamen Mittagessen eine individuell gestaltete Freizeit. Nach dem Mittagessen sorgt eine zeitlich geregelte Hausaufgabenbetreuung und -förderung für den reibungslosen Ablauf der Lerneinheiten. Im Anschluss finden gezielte Angebote im Gruppen- oder Einzelbezug statt, bzw. besteht Freiraum für eigen gestaltetes Spiel.
Für jedes Kind wird ein individueller Förderplan erstellt. Im Rahmen eines ganzheitlichen Handlungskonzeptes legt dieser Ziele und Methoden der individuellen Förderung des Kindes und der Elternmitarbeit fest, die in regelmäßig stattfindenden Einzelfallbesprechungen überprüft und gegebenenfalls verändert werden.



